Indikation und Kostenerstattung einer PET/CT-Untersuchung?
Wer übernimmt die Kosten einer PET/CT-Untersuchung?
Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten der Untersuchungen häufig problemlos.
Für gesetzlich versicherte Patienten stehen PET/CT Untersuchungen in einem festgelegten Indikationskatalog zur Verfügung. Je nach Erkrankung und Stadium kommen dabei verschiedene Wege zur Kostenerstattung in Betracht. Dazu finden Sie auf dieser Seite eine Übersicht.
Erstattung der PET/CT im ambulanten Bereich
1. Vertragsärztliche Regelversorgung:
Die Indikationen, bei denen eine PET/CT im ambulanten Bereich durch die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig ist, haben sich in den letzten 20 Jahren nur langsam entwickelt und repräsentieren lediglich einen kleinen Sektor der medizinisch sinnvollen Indikationen.
Hier eine Liste der Indikationen, bei denen die PET/CT zulasten der GKV im Rahmen der Regelversorgung möglich ist:
- Bestimmung des Tumorstadiums von primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen
einschließlich der Detektion von Fernmetastasen - Nachweis von Rezidiven (bei begründetem Verdacht) bei primären nichtkleinzelligen
Lungenkarzinomen - Charakterisierung von Lungenrundherden, insbesondere Beurteilung der Dignität
peripherer Lungenrundherde bei Patienten mit erhöhtem Operationsrisiko und wenn eine
Diagnosestellung mittels einer invasiven Methodik nicht möglich ist - Bestimmung des Tumorstadiums von kleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der
Detektion von Fernmetastasen, es sei denn, dass vor der PET-Diagnostik ein kurativer
Therapieansatz nicht mehr möglich erscheint. - Nachweis eines Rezidivs (bei begründetem Verdacht) bei kleinzelligen Lungenkarzinomen,
wenn die Patienten primär kurativ behandelt wurden und wenn durch andere bildgebende
Verfahren ein lokales oder systemisches Rezidiv nicht gesichert oder nicht ausgeschlossen
werden konnte. - Staging-Untersuchungen beim Hodgkin-Lymphom bei Erwachsenen bei Ersterkrankung
und bei rezidivierter Erkrankung. Ausgenommen hiervon ist der Einsatz der PET in der
Routine-Nachsorge von Patientinnen und Patienten ohne begründeten Verdacht auf ein
Rezidiv des Hodgkin-Lymphoms. - Entscheidung über die Durchführung einer Neck Dissection bei Patienten mit
fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren oder mit unbekannten Primärtumorsyndromen des
Kopf-Hals-Bereichs - Entscheidung über die Durchführung einer laryngoskopischen Biopsie beim
Larynxkarzinom, wenn nach Abschluss einer kurativ intendierten Therapie der begründete
Verdacht auf eine persistierende Erkrankung oder ein Rezidiv besteht - Maligne Lymphome bei Kindern und Jugendlichen
- Initiales Staging bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen
- PSMA PET/CT zur Einschätzung ob bei einem Prostatakarzinom eine Lu-177-PSMA-Therapie (mit Pluvicto®) als Therapieoption infrage kommt.
2. Abrechnung im Rahmen der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)
Die Einführung der ASV als Organisations- und Abrechnungseinheit zulasten der gesetzlichen Krankenkassen hat das erstattungsfähige Indikationsspektrum für die PET/CT (auch mit neuartigen Radiopharmaka über F-18-FDG hinaus) enorm erweitert. Damit eine Kostenerstattung erfolgen kann, ist eine feste Zusammenarbeit in fachspezifischen Teams zwischen dem PET/CT Zentrum und Fachärtzinnen und Fachärzten anderer Abteilungen notwendig. Die Überweisung zu einer Untersuchung kann in der Regel nur von einem Teammitglied vorgenommen werden.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über das Indikationsspektrum für PET/CT Untersuchungen, die im Rahmen der ASV für die Tumorgruppen „Gastrointestinale Tumore“, „Urologische Tumore“, „gynäkologische Tumore“, „Tumore der Lunge und des Thorax“ sowie für „Rheumatologische Erkrankungen“ abrechnungsfähig sind.
Bei Unklarheiten bezüglich der Erstattungsfähigkeit bitten wir um Kontaktaufnahme.
3. Techniker Krankenkasse
Besondere Konditionen für Versicherte der
Techniker Krankenkasse
Für Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) steht die PET/CT bei Brust-, Darm- und Lymphdrüsenkrebs (bei gesichertem Mammakarzinom, Kolonkarzinom und malignen Lymphomen) durch einen Vertrag zur Besonderen Versorgung zur Verfügung. Die Untersuchung kann bei Indikationsstellung durch den behandelnden Arzt ohne Antragsverfahren durchgeführt werden.